Allgemeine Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines:
Diese Bedingungen werden alleinig verbindlich für von uns zu tätigende Rechtsgeschäfte. Abweichungen davon bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Davon abweichende Bedingungen des Kunden binden uns nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen. Unser Schweigen auf abweichende Bedingungen des Kunden gilt als Ablehnung. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2. Angebote:
Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Alle Leistungs-, Material- und Maßangaben usw. sind unverbindlich, bis diese durch den Vertrag bestätigt werden. Nachträgliche Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur deren Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Rechtsgrundlagen des Vertrages sind das BGB und die VOB/B. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und können bei Änderung des Vertrages, hinsichtlich der Menge, der Leistung oder dergleichen, angepasst werden.
3. Preise u. Zahlungsbedingungen:
Ein Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht für den Käufer ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderung ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Eigentumsvorbehalt:
Alle Lieferungen, Waren u. Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung alleiniges Eigentum der Energiesysteme Haubner. Dem Kunden ist die Weiterveräußerung der im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignung, Verpfändung und andere unsere Rechte beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Kunden zustehen.
5. Zahlungsbedingungen:
Mit der Auftragsbestätigung von uns wird die 1. Rate in Höhe von 10 % des Bruttoauftragswertes fällig. Eine weitere Rate wird bei Beginn der Montage in Höhe von 80 % und die letzte Rate in Höhe von 10 % wird bei Übergabe fällig. Für alle Zahlungsraten erhält der Kunde eine Rechnung, welche vom Kunden innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen ist.
6. Rücktrittsrecht:
Für den Fall, dass der Kunde den Auftrag über eine Finanzierung abwickelt wird ein spezielles Rücktrittsrecht für den Fall des Versagens der Finanzierung eingeräumt. Dazu hat der Kunde die Ablehnung der Finanzierung durch das Einreichen einer Kopie der Ablehnung innerhalb von 8 Tagen nach der Ablehnung nachzuweisen. Für die Fristwahrung gilt der Zugang bei uns.
7. Gewährleistung/Haftung:
Für von uns gelieferte komplette Anlagen übernehmen wir eine Gewährleistung für die bestimmungsgemäße Funktion von 5 Jahren ab der Übergabe. Für von uns gelieferte Einzelkomponenten und Bauteile übernehmen wir eine Gewährleistung von 2 Jahren. Im Falle eines Defektes entscheiden wir ob eine Instandsetzung oder ein Geräteaustausch erfolgt. Grundsätzlich ausgeschlossen ist bei einem Defekt die Erstattung von Gewinnausfällen und von Reisekosten. Bei Versuchen der Eigenreparatur erlischt der Gewährleistungsanspruch. Weitergehende Ansprüche wegen Lieferverzug, Verletzung von vertraglichen Nebenansprüchen, dem Nichteintreten von Maximalerträgen bzw. geringfügigen, die Funktion der Anlage nicht oder nur unerheblich beeinträchtigenden Sachmängeln, übernehmen wir nicht. Haftungsansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, der EU-Maschinenrichtlinie oder der CE-Zeichenerklärung hat der Kunde direkt gegenüber dem Hersteller des Gerätes oder Teiles geltend zu machen. Der bauseitige Nachweis für die Belastbarkeit des Daches und anderer Teile des Bauwerks ist vom Kunden zu erbringen und zu gewährleisten. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn gesetzliche oder von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden. Soweit für bestimmte Teile besondere Garantiebedingungen der Hersteller bestehen, sind wir berechtigt, diese Bedingungen anzuwenden, auch wenn diese dem Kunden nicht bekannt sind. Auf Anforderung werden wir sie dem Kunden zur Verfügung stellen. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn sich die beanstandeten Teile nicht mehr am Bestimmungsort befinden und Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie wegen erkennbarer Mängel nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend gemacht worden sind.
8. Allg. Haftung, Vertragsstrafen, Inbetriebnahme:
Für Lieferverzug, Nichteinhaltung von Zwischen- oder Endterminen können wir nur in Anspruch genommen werden, wenn diese Termine verbindlich vereinbart sind und wir den Verzug zu verantworten haben. Für das fehlen bauseitiger Voraussetzungen, den Verzug von Vorlieferanten, fehlen behördlicher Bestätigungen und höhere Gewalt haften wir nicht. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen. Schadenersatzforderungen aus Nichteinhaltung von Liefer- o. Leistungsterminen sind ausgeschlossen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Ereignisse der höheren Gewalt berechtigen uns, die Lieferung / Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich. Wenn der Kunde die Anlage oder Teile davon ohne unsere Zustimmung in Betrieb oder in Gebrauch nimmt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt und es beginnt die Gewährleistungsfrist. Damit geht die Beweislast für Mängel auf den Kunden über und die Gefahr für Verluste und/oder den zufälligen Untergang trägt der Kunde. Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen, bei vereinbarter Abnahme mit dem Abnahmeprotokoll. Bei nicht erfolgter Abnahme gilt die Leistung 12 Tage nach Fertigstellung als abgenommen.
9. Preise, Lieferumfang:
Alle angegebenen Preise sind Endverbraucherpreise inklusive der Mehrwertsteuer. Sollte sich während der Vertragslaufzeit der Steuersatz ändern, sind wir verpflichtet diese Änderung weiterzureichen. Zum Lieferumfang gehören alle Leistungen, welche wir für die Erbringung der Leistung und der sachgemäßen Funktion als erforderlich halten. Nicht zum Lieferumfang gehören bei Planungsleistung Rechenprogramme, Wetterdaten oder dergleichen. Zum Lieferumfang gehören die Montageleistung, wobei die Preiskalkulation auf der freien Zufahrt der Baustelle mit einem 7,5 t LKW, dem Einsatz eines Kranes, dem Bauablauf ohne Unterbrechungen, der Baufreiheit an allen Montagestellen, dem Bereitstellen von Baustrom, einer Toilette und einer abgeschlossenen Lagermöglichkeit für Material und Werkzeug beruht.
10. Datenschutz:
Wir verwenden Ihre persönlichen Daten nach den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts. Ihre Daten werden ausschließlich für die Auftragsabwicklung verwendet. Wir geben die Kundenadressdaten nur zum Zwecke der Auftragsdurchführung an die von uns damit beauftragten Unternehmen weiter. Sollten Sie hierzu weiter Fragen haben stehn wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.)
11. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder rechtsunwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die ungültige Bedingung ist durch eine wirtschaftlich tragbare Bedingung zu ersetzen, welche zwischen den Partnern zu vereinbaren ist.
12. Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Geltung des Gesetzes über den internationalen Warenkauf und -verkauf ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Amts- und Landgericht Chemnitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Soweit nicht anderweitig vereinbart ist ausschließlicher Erfüllungs- und Zahlungsort für Käufer und Verkäufer Chemnitz.
13. Schlussbestimmungen:
Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.